Wer mit einem Boot zum Angeln auf die Ostsee oder die inneren Gewässer wie die Bodden und Haffe fähr Drucken E-Mail

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Wie in jedem Jahr, so locken auch in diesem Frühling die Heringe tausende Angler an die Küsten Mecklenburg-Vorpommerns.

Damit das Anglervergnügen nicht getrübt wird oder gar buchstäblich ins Wasser fällt, weist die Wasserschutzpolizeidirektion auf einige Verhaltensregeln hin.



 

Wer mit einem Boot zum Angeln auf die Ostsee oder die inneren Gewässer wie die Bodden und Haffe fährt, sollte auf jeden Fall geeignete Rettungsmittel nicht nur mitführen, sondern auch tragen. Viele Unfälle mit tödlichem Ausgang der Vergangenheit hätten glimpflich verlaufen können, wenn die Über-Bord-Gegangenen Schwimmwesten getragen hätten. Bei den noch vorherrschenden kalten Wassertemperaturen kann sich so mancher nur wenige Minuten über Wasser halten.

Das Boot sollte den Gegebenheiten des Reviers und den Witterungsbedingungen entsprechen. Auch in vermeintlich geschützten Gewässern wie zum Beispiel dem Strelasund kann sich bei starkem Wind aus bestimmten Richtungen innerhalb kurzer Zeit eine gefährliche Dünung aufbauen. Ein ausreichender Freibord des Bootes ist in solchen Situationen unverzichtbar.

Die durch Tonnen markierten Fahrrinnen sind unbedingt freizuhalten. Im Fahrwasser treibende oder gar ankernde Boote behindern nicht nur die Berufsschifffahrt. Durch den Wellenschlag der großen Schiffe ist schon so manches Boot gekentert.

Natürlich sind auch die erforderlichen Befähigungsnachweise wie der Sportbootführerschein und der Fischereischein mitzuführen und den Beamten auf Verlangen vorzuzeigen. Gleiches gilt für die Angelerlaubnis.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist in Mecklenburg-Vorpommern auch das Angeln in der Ostsee gebührenpflichtig. Wird man ohne entsprechende Erlaubnis angetroffen, droht eine Strafanzeige wegen Fischwilderei.

 
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