|
Wer mit einem Boot zum Angeln auf die Ostsee oder die inneren Gewässer wie die Bodden und Haffe fähr |
|
Wie in jedem Jahr, so locken auch in diesem Frühling die Heringe tausende Angler an die Küsten Mecklenburg-Vorpommerns.
Damit das Anglervergnügen nicht getrübt wird oder gar buchstäblich ins Wasser fällt, weist die Wasserschutzpolizeidirektion auf einige Verhaltensregeln hin.
Wer mit einem Boot zum Angeln auf die Ostsee oder die inneren Gewässer
wie die Bodden und Haffe fährt, sollte auf jeden Fall geeignete
Rettungsmittel nicht nur mitführen, sondern auch tragen. Viele Unfälle
mit tödlichem Ausgang der Vergangenheit hätten glimpflich verlaufen
können, wenn die Über-Bord-Gegangenen Schwimmwesten getragen hätten.
Bei den noch vorherrschenden kalten Wassertemperaturen kann sich so
mancher nur wenige Minuten über Wasser halten.
Das Boot sollte den Gegebenheiten des Reviers und den
Witterungsbedingungen entsprechen. Auch in vermeintlich geschützten
Gewässern wie zum Beispiel dem Strelasund kann sich bei starkem Wind
aus bestimmten Richtungen innerhalb kurzer Zeit eine gefährliche Dünung
aufbauen. Ein ausreichender Freibord des Bootes ist in solchen
Situationen unverzichtbar.
Die durch Tonnen markierten Fahrrinnen sind unbedingt freizuhalten. Im
Fahrwasser treibende oder gar ankernde Boote behindern nicht nur die
Berufsschifffahrt. Durch den Wellenschlag der großen Schiffe ist schon
so manches Boot gekentert.
Natürlich sind auch die erforderlichen Befähigungsnachweise wie der
Sportbootführerschein und der Fischereischein mitzuführen und den
Beamten auf Verlangen vorzuzeigen. Gleiches gilt für die Angelerlaubnis.
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist in Mecklenburg-Vorpommern
auch das Angeln in der Ostsee gebührenpflichtig. Wird man ohne
entsprechende Erlaubnis angetroffen, droht eine Strafanzeige wegen
Fischwilderei.
|