Neues Fischereigesetz: Kinder dürfen angeln

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Kinder ab zehn Jahren dürfen in stehenden Gewässern angeln.

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Der Kanton St.Gallen erhält ein neues Fischereigesetz. Kinder ab zehn Jahren dürfen demnach angeln.Der Kantonsrat ist am Mittwoch auf die Vorlage eingetreten.

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Demnach dürfen Kinder im Alter ab zehn Jahren an stehenden und ab zwölf Jahren an fliessenden Gewässern angeln.
Damit setzte das Parlament das Mindestalter für Angler herab. Allerdings ist im neuen Gesetz, das dasjenige aus dem Jahr 1927 ablöst, auch festgeschrieben, dass Anglerinnen und Angler über ausreichende fischereiliche Kenntnisse ausweisen und eine tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei gewährleisten müssen.
Diese Nachweispflicht gilt ab 2009. Die Regierung ist ermächtigt, entsprechende Vorgaben durch Verordnung zu regeln.