Gewässerschein Drucken E-Mail
Der Gewässerschein wird in den Bundesländern offiziell unterschiedlich bezeichnet. Im Unterschied zum Fischereischein geht es hier nicht um einen allgemeinen Befähigungsnachweis, sondern um die Erlaubnis, ein ganz konkretes Gewässer zu beangeln. Die Erlaubnis wird gegen ein Entgelt vom Pächter oder Besitzer des Gewässers ausgestellt, wobei es Tages-, Monats- oder Jahreskarten gibt. Ohne einen gültigen Gewässerschein ist das Angeln in den meisten Gewässern strafbar (Fischwilderei).

 
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