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Der Fischereischein, umgangssprachlich auch Angelschein genannt, ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung, die bei der unteren Fischereibehörde abgelegt werden kann. Ausgestellt wird er von der Gemeinde, in Hamburg vom zuständigen Bezirksamt.

Eine weitere rechtliche Voraussetzung zum Angeln ist der sogenannte Erlaubnisschein. Hierbei handelt es sich um die schriftliche Erlaubnis, an einem Gewässer zu angeln, das vom Besitzer der Fischereirechte für dieses Gewässer ausgestellt wird.

Angelfischer, die einem Verein beigetreten sind, dürfen alle im Erlaubnisschein aufgeführten, dem Verein angehörenden Angelgewässer beangeln. Ist der Verein Mitglied in einem Fischereiverband, so kann das Vereinsmitglied in der Regel über seinen Verein Erlaubnisscheine erwerben, die es berechtigen, einige oder alle dem jeweiligen Verband angehörenden Angelgewässer zu beangeln.

In der Mehrzahl der europäischen Nachbarstaaten ist der Besitz eines Fischereischeins zum Angeln nicht notwendig. Zeitlich befristete Angellizenzen werden dort in der Regel ohne vorherige Prüfung bei Gemeindeverwaltungen, Postämtern oder in Tabakgeschäften verkauft.

Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein folgen als einzige deutsche Bundesländer diesem international üblichen Reglement. So können beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern auf vier Wochen begrenzte Touristenfischereischeine gegen eine Gebühr von 20 Euro erworben werden. Kritik des Bundesverbraucherministeriums an diesem Vorgehen blieb bislang ohne Folgen. Der Landesanglerverband gab zudem bereits vor der Einführung des Scheins im Sommer 2005 bekannt, auf eine Klage gegen die Neuregelung verzichten zu wollen.

 
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