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Anhieb, Drill und Landung
Wenn ein Fisch gebissen hat, muss i.d.R. ein Anhieb (auch Anschlag genannt) gesetzt werden, um den Haken in das Maul des Fisches einzutreiben. Während kleinere Fische so eingeholt werden können, müssen größere Fische erst ermüdet werden. Der Angler spricht hierbei vom Drill. Dieser erfordert insbesondere bei größeren oder lebhaften Fischen Erfahrung. Dauert er in den meisten Fällen unter 5 Minuten, so kann er im Extemfall mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Viele Angler verwenden für die letzten Meter einen Kescher, weil Fische außerhalb des Wasser durch ihr zusätzliches Gewicht von der Schnur reißen können. Bereits beim Einholen kann man oft erkennen, ob es sich um einen Fisch handelt, der entnommen werden darf. Ist der Fisch zu klein oder nicht gewünscht, muss er sofort vom Angelhaken befreit und frei gelassen werden.
Ist ein Fisch an Land gebracht, muss er waidgerecht behandelt werden. Soll er am Leben bleiben, wird er in ein vorher bereit gestelltes geeignetes Gefäß mit Wasser aus dem Lebensraum des Fisches gesetzt, sofern er durch den Angelvorgang nicht zu stark verletzt wurde und der Behälter ausreichend Platz bietet (kleine Köderfische). Die meisten Fische müssen jedoch sofort getötet werden. Die waidgerecht Vorgehensweise beim Töten geangelter Fische ist im Fischereigesetz bundesweit für alle Angelarten verbindlich geregelt. Alle Fische sind unmittelbar nach dem Einholen zunächst mit einem stumpfen Gegenstand oder einem für den deutschen Handel zugelassenen Spezialgerät zu betäuben und sofort danach mit einem Herzstich zu töten. Für Plattfische und Aale, die relativ unempfindlich gegen Schläge sind, ist die vorherige Betäubung verboten. Das Verzögern des Tötens, z.B. Liegenlassen lebender Fische an Land ist nicht zulässig.
Manche Fische stellen im lebenden Zustand ein gewisses Risiko für den Angler dar. Insbesondere Raubfische und manche Hochseefische können schmerzhaft beißen oder durch scharfe oder spitze Körperfortsätze Wunden reißen und müssen vorsichtig gehandhabt werden.
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